Landsmannschaft, die

[1895] Die Landsmannschaft, plur. die -en. 1) Die Eigenschaft, nach welcher zwey oder mehr Personen aus einem und eben demselben Lande gebürtig sind, und deren Verbindung; ohne Plural. 2) Mehrere aus Einer Provinz gebürtige Personen, als ein Ganzes betrachtet; besonders auf Universitäten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1895.
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