[1895] Die Landsmannschaft, plur. die -en. 1) Die Eigenschaft, nach welcher zwey oder mehr Personen aus einem und eben demselben Lande gebürtig sind, und deren Verbindung; ohne Plural. 2) Mehrere aus Einer Provinz gebürtige Personen, als ein Ganzes betrachtet; besonders auf Universitäten.