Langmuth, die

[1903] Die Langmuth, plur. car. die Aufschiebung und Milderung des Strafübels so viel als möglich ist; ingleichen die Geneigtheit, Fertigkeit, dasselbe so lange als möglich ist, aufzuschieben, welche letztere auch die Langmüthigkeit genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1903.
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