[1903]Die Langmuth, plur. car. die Aufschiebung und Milderung des Strafübels so viel als möglich ist; ingleichen die Geneigtheit, Fertigkeit, dasselbe so lange als möglich ist, aufzuschieben, welche letztere auch die Langmüthigkeit genannt wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1903.