[1905] Der Lanste, des -n, plur. die -n, eine nur im Herzogthum Schleßwig übliche Benennung derjenigen Bauern, welche ihre Güter zu Lehn besitzen, zum Unterschiede von den Bonden, welche ihre Höfe mit dem völligen Eigenthumsrechte besitzen. Vermuthlich von dem Worte Lehn, gleichsam Lehnbauern, oder auch von Lasse, S. dieses Wort. Sie werden auch Festebauern genannt, weil sie ihre Güter von dem Lehensherren festen, d.i. zu Lehen nehmen, müssen.