[1911] Der Lasse, des -n, plur. die -n, eine noch in vielen Gegenden Deutschlandes übliche Benennung einer Art zinspflichtiger Unterthanen, deren Einschränkung und Zustand aber nicht an allen Orten gleich ist; der Laßbauer. Im mittlern. Lat. Lassus, im Nieders. Lät. Daher ein Laßgut, Nieders. Lätgood, welches von einem Lassen besessen wird, der Laßherr, der Eigenthums- und Grundherr eines solchen Gutes, der Laßzins, der Zins, welcher ihm von dem Laßgute gebühret, laßpflichtig, dazu verpflichtet, die Laßbank, der Gerichtshof der Lassen, bey welcher sich ein Laßrichter nebst mehrern Laßschöpfen befinden. Die Abstammung dieses alten Wortes ist ungewiß. Man leitet es bald von frey lassen her, weil man sie, als die ehemahligen Einwohner nach der Eroberung, des Landes der harten Sclaverey gegen einen gewissen Zins entlassen, bald aber auch, weil man sie im Lande nach dessen Eroberung gelassen, anderer Ableitungen zu geschweigen.