Laufdohne, die

[1933] Die Laufdohne, plur. die -n, bey den Jägern, Dohnen oder Schlingen, welche nahe über der Erde oder auf der Erde aufgestellet werden, allerhand Federwildbret darin zu fangen; Laufschlingen, Laufschneißen, das Bodengericht, Erdgericht. Entweder weil sie auf dem Boden gleichsam hinlaufen, oder auch weil die Vögel im Laufen darin gefangen werden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1933.
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