Lehenserbe, der

[1976] Der Lehensêrbe, Lehnsêrbe, oder Lehnêrbe, des -n, plur. die -n, Fämin. die Lehenserbinn, der Erbe eines Lehens oder Lehngutes, zum Unterschiede von den Leibes- und Allodial-Erben; der Lehensfolger. Wenn an einigen Orten die so genannten Schupflehen (S. dieses Wort,) auch Lehenerben genannt werden, so bedeutet Erbe hier ein erbliches Gut.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1976-1977.
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