[1976] Der Lehensêrbe, Lehnsêrbe, oder Lehnêrbe, des -n, plur. die -n, Fämin. die Lehenserbinn, der Erbe eines Lehens oder Lehngutes, zum Unterschiede von den Leibes- und Allodial-Erben; der Lehensfolger. Wenn an einigen Orten die so genannten Schupflehen (S. dieses Wort,) auch Lehenerben genannt werden, so bedeutet Erbe hier ein erbliches Gut.