[1977]Die Lehenshand, plur. car. ein größten Theils veraltetes Wort, die Lehensfolge zu bezeichnen, d.i. das Recht, in einem Lehen zu folgen. Die Lehenshand haben, lehensfähig seyn.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1977.