[1983] Das Lehramt, des -es, plur. die -ämter. 1) Das Amt, d.i. die Verbindlichkeit und Befugniß, andere zu lehren; ohne Plural. Das gottesdienstliche Lehramt, welches auch nur das[1983] Lehramt schlechthin genannt wird. 2) Dasjenige äußere Verhältniß, die Stelle, Bedienung, kraft welcher man dieses Amt, oder diese Verbindlichkeit auf sich hat. In einem öffentlichen Lehramte stehen. Ein gottesdienstliches Lehramt. Ein akademisches Lehramt, eine Professur. Das Lehramt an einer Schule verwalten. Zwey Lehrämter zugleich bekleiden.