[1995] Die Leibesstrafe, plur. die -n, eine Strafe, welche unmittelbar an dem Leibe oder Körper, durch Verursachung körperlicher Schmerzen vollzogen wird; zum Unterschiede von der Geldstrafe und Lebensstrafe. Etwas bey Leibesstrafe verbiethen. In dem zusammen gesetzten Leib- und Lebensstrafe, scheinet es die veraltete Bedeutung des Lebens zu haben, so daß das hinzu gefügte Leben dem erstern nur zur Erklärung dienet.