[1995] Der Leibfall, des -es, plur. die -fälle, in einigen Gegenden, derjenige Fall, d.i. Umstand, da das Gut eines Leibeigenen nach dessen Tode an den Eigenthumsherren zurück fällt; der Hauptfall. Daher leibfällige Güter, welche nach dem Tode des Inhabers an den Eigenthumsherren zurück fallen, und welche an andern Orten Schupflehen und Fallgüter genannt werden.