[1996] Das Leibgeleit, des -es, plur. inus. das persönliche Geleit reisender Personen durch einen Geleitsbezirk, und das Recht, Durchreisende von den dazu bestellten Personen wirklich und persönlich geleiten zu lassen. S. Geleit 2. 2) (a). Von Leib, die Person.