[1997] Leiblich, adj. et adv. 1) Dem Leibe nach, in dem Leibe gegründet, körperlich; im Gegensatze des geistlich. Etwas mit leiblichen Augen betrachten, zum Unterschiede von den geistlichen Augen, oder dem Verstande. Die leibliche Schönheit. Leibliche Schwachheiten. Der leibliche Tod, der natürliche, weil er in der Auflösung der Theile des Leibes bestehet; zum Unterschiede von dem geistlichen und ewigen Tode der Theologen. In weiterer Bedeutung wird, besonders in der biblischen Schreibart, oft alles, was in dem gegenwärtigen Zusammenhange der Körperwelt gegründet ist, und mit den Sinnen des Leibes empfunden wird, leiblich genannt; zum Unterschiede von dem was geistlich und ewig ist. Leibliche Dinge, zeitliche, irdische. Leibliche Güter. 2) Mit einem Leibe, d.i. Körper versehen; doch nur in einigen Fällen. In leiblicher Gestalt erscheinen. 3) Ein leiblicher Eid, welchen man in eigener Person ableget, von Leib, Person, und welchen man auch einen körperlichen Eid nennet, obgleich beyde ehedem noch verschieden gewesen zu seyn scheinen. 4) Unmittelbar von jemandes Leibe, d.i. Person, herkommend, darin gegründet, wo es nur in Rücksicht auf die Zeugung gebraucht wird; im mittlern Lat. carnalis. Ein leiblicher Bruder, der mit einem andern von einerley Ältern gezeuget worden, ein vollbürtiger, rechter Bruder; zum Unterschiede von einem Halbbruder oder Stiefbruder. Er ist sein leiblicher Vater, sie ist seine leibliche Mutter. Leibliche Geschwister. Leibliche Kinder, welche man selbst gezeuget hat, und welche, wenn sie in rechtmäßiger Ehe gezeuget worden, eheleiblich heißen; zum Unterschiede von den unehelichen.
Anm. So fern Leib ehedem das Leben bedeutete, hieß leiblich ehedem auch lebendig, welche Bedeutung das Holländ. lieflick und Schwed. liflig noch haben. Für leiblich in der heutigen Bedeutung braucht Notker lichanhafti.