Lichten (1)

[2052] 1. Lichten, verb. reg. act. welches im Niedersächsischen, besonders in der Seefahrt üblich ist, und von dem Bey- und Nebenworte leicht, Nieders. licht, abstammet. 1) Leichter machen, entlasten. Eine Tonne lichten, sie austrinken, ausleeren. Die Casse lichten, alles Geld heraus nehmen. S. das folgende der Lichter, welches von dieser Bedeutung abstammet. 2) In die Höhe heben, aufheben, von schweren Körpern. Die Anker lichten, sie in die Höhe winden. Lichte! der gewöhnliche Zuruf der Niedersächsischen Fuhrleute an ihre Pferde, wenn sie den Fuß aufheben sollen. Den Protest lichten, in Nieders. Handelsstädten, ihn aufheben. Da es in dieser Bedeutung in vielen Gegenden auch lüften lautet, f und ch aber mehrmahls mit einander verwechselt werden, indem das Nieders. Lucht auch Luft bedeutet, so kann es auch unmittelbar von diesem letztern Worte abstammen, S. Lüften.

So auch die Lichtung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2052.
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