Lustbarkeit, die

[2135] Die Lustbarkeit, plur. die -en, eine Veranstaltung, mehrern eine Lust, d.i. ein sinnliches Vergnügen, zu erwecken; wo es vornehmlich von gewissen Anstalten dieser Art vornehmer Personen gebraucht wird, dasjenige auszudrucken, was man sonst eine Lust nennet. Eine Lustbarkeit anstellen. Die Jagdlustbarkeit, Tanzlustbarkeit, u.s.f. Die Carnavals-Lustbarkeiten haben ein Ende.

[2135] Anm. Diese eingeschränkte Bedeutung beweiset schon, daß sie nur ein Überrest einer andern von weiterm Umfange ist. Lustbar heißt im Oberdeutschen überhaupt angenehm; ein lustbarer Ort, lustbare Gedanken u.s.f. Lustbarkeit wird daher daselbst theils von der Eigenschaft gebraucht, nach welcher eine Sache lustbar ist, theils aber auch von einem Gegenstande, welcher bey andern Lust, d.i. Vergnügen, erwecket.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 2135-2136.
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