[2140] Der Lutter, des -s, plur. inus. bey dem Branntweinbrennen, dasjenige, was durch das erste Feuer aus der zum Destilliren bestimmten Materie erhalten wird, und erst im zweyten Feuer geläutert werden muß, ehe es den Nahmen des Branntweines verdienet; von eben diesem Zeitworte läutern.