Mäßigen

[101] Mäßigen, verb. reg. act. Maße geben, mäßig machen, den höhern Grad der Intension mildern. Ein Vernünftiger mäßiger seine Rede, Sprichw. 17, 27, er schränket sie ein, redet wenig. Eines Rechnung mäßigen, wofür im gemeinen Leben, sie moderiren üblich ist. Die Strafe mäßigen, wofür doch mildern gebräuchlicher ist. Ihre Aufrichtigkeit wird nie das Grab der Hochachtung, weil sie durch Bescheidenheit gemäßigt wird, Gell. Am häufigsten als ein Reciprocum. Sich mäßigen, seinen Begierden, seinen Neigungen Maße vorschreiben, sie nach der Vorschrift des Gesetzes, der Billigkeit, des Endzweckes u.s.f. einschränken. Sich im Essen und Trinken mäßigen. Seinen Zorn, seine Begierden, seine Ansprüche mäßigen. Sich nicht mäßigen können. Daher die Mäßigung, plur. inus. die Einschränkung seiner Neigungen und Begierden, die Beobachtung des gehörigen Verhältnisses gegen die Natur der Sache, des Endzweckes u.s.f. Auch das Mittelwort gemäßigt wird in manchen Fällen anstatt des Beywortes mäßig gebraucht. Eine gemäßigte Luft, welche weder zu kalt, noch zu warm ist. Ein gemäßigtes Urtheil von sich selbst fällen, ein durch die Selbsterkenntniß gehörig eingeschränktes Urtheil.

Anm. Bey dem Kero mit einer andern Ableitungssylbe kemezlihan, bey dem Notker hingegen nur mezen, so wie es bey den Schwäbischen Dichtern massen und gemassen lautet, maßen, unmittelbar von Maße. Es kommt mit den Lat. moderare und mitigare überein.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 101.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: