[75] Der Märker, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Märkerinn, ein nur in einigen, besonders Niederdeutschen und Rheinischen Gegenden übliches Wort, den Einwohner einer Mark, besonders einer Holzmark, einen Theilhaber an einer Holzmark zu bezeichnen, der auch ein Markgenoß genannt wird. Der Inmärker, ein wirklicher Theilhaber an einer Dorf- oder Holzmark; zum Unterschiede von einem Ausmärker oder Fremden. Daher das Märkerding oder Märkergedinge, das Gericht über diese Märker in Sachen, welche die Mark betreffen, welches in der Wetterau die Marke genannt wird, S. Markgericht. Der Märkermeister, der Vorgesetzte der Märker. Es stammet nicht von marken, sondern vermittelst der Ableitungssylbe -er unmittelbar von Mark ab. S. 3. Mark 2. 1).