[329] 1. * Müßigen, verb. reg. act. müßig machen, Muße verschaffen; doch nur in der dritten Bedeutung des vorigen Beywortes, und als ein Reciprocum. Es ist nur im Oberdeutschen üblich. Sich einer Sache müßigen, sich derselben enthalten. Die Landleute sollen sich des Jagens müßigen, und ihrer Arbeit warten, Bluntschli, ein Schweizer. Bey dem Willeram ist gemuotegan, rei vacare.
Adelung-1793: Müßigen (2)