[303]Die Mühlenwage, plur. die -n, eine obrigkeitliche Wage, auf welcher so wohl das in die Mühle gelieferte Getreide, als auch das daraus gemahlne Mehl gewogen wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 303.