[316]Das Münzamt, des -es, plur. die -ämter, ein unter dem Nahmen eines Amtes niedergesetztes Collegium, welches die Aufsicht über die Münzanstalt eines Landesherren führet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 316.