[316]Der Münzbediente, des -n, plur. die -n, ein bey einer Münzanstalt angestellter Bedienter. Ein solcher Bedienter höherer Art pflegt auch wohl ein Münzbeamter genannt zu werden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 316.