[320]Der Münzstand, des -es, plur. die -stände, ein Reichsstand, welcher das Münzrecht besitzet. In engerer Bedeutung sind es diejenigen Reichs- oder Kreisstände, welche eine gewisse Verbindung in Ansehung des Münzwesens unter sich errichtet haben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 320.