[41]Der Malzmahler, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, z.B. in Dresden, eine verpflichtete und von dem Malzmüller noch verschiedene Person, welche die Aussicht über das zum Mahlen bestimmte Malz hat.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 41.