Markgraf, der

[76] Der Markgraf, des -en, plur. die -en, ehedem der Graf oder Befehlshaber in einer an der Gränze eines Reiches gelegenen Provinz, welches jetzt in Deutschland eine fürstliche Würde ist, und eine solche Person bezeichnet, welche mit einem Markgrafthume beliehen ist, oder ein Land besitzet, welches ehedem den Nahmen einer Mark, d.i. einer Gränzprovinz, führete. Daher die Markgräfinn, so wohl dessen Gattinn, als auch eine jede fürstliche Person weiblichen Geschlechtes, deren Haus mit dieser Würde bekleidet ist. Im mittlern Lat. Marchio. Man thut Unrecht, wenn man einen Französischen Marquis oder Italiänischen Marchese im Deutschen einen Markgrafen nennet, weil man hier mit diesem Ausdrucke den Begriff einer fürstlichen Würde verbindet, der dort nicht Statt findet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 76.
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