[79]Die Marktfreyheit, plur. die -en. 1) Die Freyheit eines Ortes, einen öffentlichen Markt haben zu dürfen, ohne Plural; die Marktgerechtigkeit, das Marktrecht. 2) Die denjenigen bewilligten Freyheiten, welche den Jahrmarkt an einem Orte besuchen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 79.