[155]Die Meierjagd, plur. die -en, in einigen Gegenden Niedersachsens, z.B. im Rothenburgischen, eine Jagd, welche der Gutsherr des Jahres zwey Mahl auf den Ländereyen seiner Meier zu halten berechtiget ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 155.