[221] Mḯßbrauchen, verb. reg. act. Mittelw. gemißbraucht, auf eine der Absicht, dem Endzwecke zuwider laufende Art gebrauchen oder anwenden. 1) Eigentlich und überhaupt; wo es im Hochdeutschen gemeiniglich die vierte Endung bekommt. Sein Ansehen zu Gewaltthätigkeiten, sein Vermögen zur Üppigkeit mißbrauchen. Den Nahmen Gottes mißbrauchen. Im Oberdeutschen und zuweilen auch in der höhern Schreibart der Hochdeutschen pflegt man es, so wie das einfache brauchen, wohl mit der zweyten Endung zu verbinden. Und die dieser Welt brauchen, daß sie derselbigen nicht mißbrauchen, 1 Cor. 7, 31. Auf daß ich nicht meiner Freyheit mißbrauche am Evangelio, Kap. 9, 18. 2) In einigen engern Bedeutungen. Jemanden mißbrauchen, sich seine Leichtgläubigkeit, Gutwilligkeit, seine Schwäche zu dessen Nachtheil zu Nutze machen. Eine Person weiblichen Geschlechtes mißbrauchen, sich fleischlich mit ihr vermischen, besonders, wenn solches mit einiger Gewaltthätigkeit verbunden ist. S. Miß 8.
Anstatt des ungewöhnlichen Mißbrauchung ist Mißbrauch üblich.