[222] Mißfállen, verb. irreg. neutr. (S. Fallen,) welches das Hülfswort haben bekommt, und der Gegensatz von gefallen oder wohl gefallen ist, durch seine Unvollkommenheit Unlust erwecken; Mittelw. mißfallen, weil der Hauptton auf dem Zeitworte ruhet. Eine gute Lehre mißfällt dem Muthwilligen, Sir. 21, 18. Dein Betragen hat mir gar sehr mißfallen. Das Haus mißfällt mir eben nicht. Im Canitz kommt dafür das minder gebräuchliche mißgefallen vor:
Der thut was ihm mißgefällt.
Im Schwabenspiegel und bey den Schwäbischen Dichtern missevallen, bey dem Notker misseleichen. S. Miß 8.
Adelung-1793: Mißfallen, das