[224] Mißhällig, -er, -ste, adj. et adv. 1) * Eigentlich, einen verschiedenen, und in engerm Verstande einen unangenehmen verschiedenen Hall, d.i. Ton, habend; im Gegensatze des einhällig. S. Miß 1. und 2. In dieser Bedeutung ist es veraltet. 2) Figürlich, nicht das gehörige Verhältniß habend, übel stehend; eine nur bey einigen Neuern übliche Bedeutung. Am gewöhnlichsten ist es, 3) im moralischen Verstande, uneins, uneinig, verschiedene Meinungen und Absichten habend und äußernd; im Gegensatze des einhällig. Da sie aber unter einander mißhellig (mißhällig) waren, Apostelg. 28, 25.
Anm. Das veraltete Zeitwort mißhällen kommt in der dritten Bedeutung schon in den ältesten Zeiten vor; bey dem Ottfried missihellen, bey den Schwäbischen Dichtern missehellen. S. Einhällig und Gehellen.