[226]2. Mißrāthen, verb. irreg. act. S. Rathen, abrathen, zur Unterlassung einer Sache rathen. Mittelw. mißrathen. Einem etwas mißrathen. Die Sache ist mir mißrathen worden. So auch die Mißrathung. S. Miß 3.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 226.