[204]Der Miethzins, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -e, der Zins für eine gemiethete Sache, besonders für eine gemiethete Wohnung, oder für den gemietheten Theil eines Gebäudes; die Miethe.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 204.