[210] Der Milchzins, des -es, plur. die -e. 1) Der Zins von gepachteter oder verpachteter Milch. 2) In einigen Gegenden ist es die Abgabe, welche fremde geschwächte Weibespersonen demjenigen Gerichtsherren, in dessen Gerichte sie niederkommen wollen, entrichten müssen.