[239] Mítmáchen, verb. reg. act. mit andern zugleich machen; doch nur in engerer Bedeutung von Moden, Gebräuchen und sittlichen Handlungen. Alle neue Moden mitmachen. Eine Thorheit, alle Laster mitmachen. Im engsten Verstande sagt man im gemeinen Leben von einer Person, besonders weiblichen Geschlechtes, sie mache mit, wenn sie sich kein Bedenken macht, bey sich ereignender Gelegenheit das sechste Gebot zu übertreten, da man denn eine solche Person auch wohl eine Mitmacherinn zu nennen pflegt.