[267]Die Monathsuhr, plur. die -en, eine Uhr, welche nur alle Monathe Ein Mahl aufgezogen werden darf. Zuweilen, obgleich seltener, auch eine Uhr, welche den jedesmahligen Monathstag zeiget.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 267.