[311] * Die Múndat, plur. die -en, ein nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, einen von der ordentlichen Gerichtbarkeit oder auf andere Art befreyeten Ort oder Gegend zu bezeichnen. So werden die so genannten Freyheiten oder Freyungen, d.i. von der gewöhnlichen städtischen Gerichtbarkeit ausgenommenen Gegenden, in manchen Städten noch Mundaten, und verderbt Mandaten genannt. Zu Kron-Weißenburg heißen die Holzmarken Mundaten. Es ist aus dem Lat. Immunitas verkürzt, wofür in den mittlern Zeiten auch nur Munitas üblich war.