[339]Mūthmāßlich, -er, -ste, adj. et adv. nach wahrscheinlichen Gründen, in einer Muthmaßung gegründet. Muthmaßlich ist er noch nicht hier. Ein muthmaßliches Urtheil von etwas fällen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 339.