[346]Die Mutterkirche, plur. die -n, die vornehmste Kirche oder Hauptkirche eines Kirchspieles, bey welcher sich der Pfarrer befindet, zum Unterschiede von den ihr untergeordneten Tochterkirchen oder Filialen; nach dem Lat. Ecclesia mater.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 346.