[364] Nachähren, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, die Ähren von dem Acker lesen, nachdem selbige schon vorher von einem andern abgelesen oder weggeschaffet worden; mit der dritten Endung der Person. Einem nachähren. Dem Geitzigen ist schwer nachähren. So auch die Nachährung. S. Ähren.