[365] Nachbêthen, verb. reg. act. mit der vierten Endung der Sache, und der dritten der Person. Eigentlich, dasjenige Gebeth wiederhohlen oder nachsprechen, welches ein anderer vorbethet. Einem nachbethen, oder ihm ein Gebeth nachbethen. Am häufigsten figürlich, ohne Überzeugung, ohne Kenntniß dasjenige nachsagen, was man von einem andern gehöret hat; im verächtlichen Verstande. So auch die Nachbethung.