Nachbringen

[366] Nachbringen, verb. irreg. act. (S. Bringen,) mit der vierten Endung der Sache und der dritten der Person. Jemanden etwas nachbringen, hinter ihm her bringen. Ich will es ihnen schon nachbringen. Daher die Nachbringung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 366.
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