[367]Nāchdrêschen, verb. reg. act. mit der vierten Endung der Sache und der dritten der Person. Den Dreschern das Stroh nachdreschen, das von ihnen gedroschene Stroh nochmahls dreschen, um zu sehen, ob sie auch rein ausgedroschen haben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 367.