[369] Nacheifern, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben und der dritten Endung der Person oder Sache, sich emsig bestreben einem andern in einem Dinge ähnlich oder gleich zu kommen. Die Meisterhand, welche den classischen Vollkommenheiten der Alten nachzueifern weiß. Daher die Nacheiferung, der Nacheifer, und der Nacheiferer, welcher jemanden nacheifert.