[371] Der Nachfolger, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Nachfolgerinn, eine Person, welche einer andern nachfolget; doch vornehmlich nur in zwey Fällen. 1) Eine Person, welche einer andern in einer Würde, in einem Amte, in einer Gerechtsame oder einer andern Eigenschaft folget, im Gegensatze des Vorgängers; im Oberdeutschen der Nachfahrer. Sein Nachfolger in der Regierung, in der königlichen Würde, im Amte, in dem Besitze eines Gutes u.s.f. Bey einigen auf eine sehr ungewöhnliche Art der Folger.
Sein Folger, Antonin der Weise, wird bald müde, Cron. 2) Eine Person, welche jemandes Lehre zum Grunde ihrer Lehre und ihrer Überzeugung macht; eine noch ziemlich ungebräuchliche Bedeutung; im verächtlichen Verstande der Anhänger. Die Nachfolger der Scholastiker. Am häufigsten ist es im biblischen Verstande, eine Person, welche jemandes Lehre und Verhalten zum Grunde ihres eigenen Verhaltens gebraucht. Seyd meine Nachfolger, 1 Cor. 4, 16. Ein Nachfolger Christi.