Nachjahr, das

[376] Das Nachjahr, des -es, plur. die -e, in einigen Gegenden eine Benennung des Gnadenjahres, d.i. des ersten Jahres nach dem Tode eines Erblassers, in welchem dessen Erben noch die völlige Besoldung genießen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 376.
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