[376]Das Nachjahr, des -es, plur. die -e, in einigen Gegenden eine Benennung des Gnadenjahres, d.i. des ersten Jahres nach dem Tode eines Erblassers, in welchem dessen Erben noch die völlige Besoldung genießen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 376.