[386]Nachschütteln, verb. reg. act. wenn schon geschüttelt worden, von neuen schütteln. Wenn du deine Öhlbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln, 5 Mos. 24, 20.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 386.