[386] Die Nachschrift, plur. die -en. 1) In der ersten Bedeutung des Zeitwortes nachschreiben, eine nach dem Muster einer andern gebildete, eine nachgemachte Schrift. 2) In dessen zweyten Bedeutung, wo eine nachgeschriebene Predigt, ein nachgeschriebenes Collegium u.s.f. eine Nachschrift genannt wird. 3) So fern nach die Bedeutung der Zeit und Ordnung hat, ist die Nachschrift auch eine einem Briefe oder andern Hauptschrift beygefügte und nachgesetzte Schrift; Lat. ein Postscriptum.