[387] Nachsêtzen, verb. reg. welches in doppelter Gestalt üblich ist.
1. Als ein Activum. 1) Der Zeit nach, wo man es in verschiedenen Fällen gebraucht, wo eine Sache nach einer andern gesetzt oder gestellet wird. Nachgesetzte (folgende) Worte beweisen, daß u.s.f. Unter nachgesetzten Bedingungen, hier nachfolgenden. Im Hüttenbaue, besonders bey dem Probiren, wird der Zusatz vermittelst des Nachsetzlöffels nachgesetzt, d.i. eingetragen, eingesetzt. 2) Der Ordnung, und figürlich auch der Würde nach. Ein nachgesetzter Erbe, welcher in Ermangelung oder bey Abgange des Haupterbens, zur Erbschaft gelanget; Haeres substitutus, der Nacherbe. Jemanden einer Sache nachsetzen, dieselbe ihm vorziehen, sie höher halten, als ihn. Alles andere Gott nachsetzen, geringe gegen ihn schätzen.
2. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) Einem nachsetzen, hinter ihm her setzen, ihm in der größten Eile folgen. 2) * Fortsetzen, verfolgen, im figürlichen Verstande; doch nur im Oberdeutschen. Als er seiner Ansuchung ernstlich und eifrig nachsetzte, Opitz. Er wollte nicht ablassen, seinem herzlichen Begehren nachzusetzen, ebend.
Daher die Nachsetzung in den Bedeutungen des Activi so wohl als in der ersten des Neutrius.