[388] Nachsingen, verb. reg. act. et neutr. (S. Singen,) welches im letzten Falle das Hülfswort haben bekommt. 1) Nach einem andern singen, der Zeit und Ordnung nach. Einem nachsingen, 1 Chron. 16, 20. 2) Jemandes Art und Weise zu singen nachmachen. Einem nachsingen. 3) Etwas nachsingen, einem etwas nachsingen, es singend wiederhohlen. Daher das Nachsingen.