Nachtgleiche, die

[395] Die Nachtgleiche, plur. die -n, in der Chronologie, diejenige Zeit, in welcher Tag und Nacht gleich sind; das Aequinoctium, welches am häufigsten die Tag- und Nachtgleiche genannt wird. Sie fällt des Jahres zwey Mahl ein, nehmlich den 21sten März und 21sten September, da denn jene die Frühlingsnachtgleiche und diese die Herbstnachtgleiche genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 395.
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