Nachtheil, der

[395] Der Nachtheil, des -es, plur. die -e. 1) Der Zustand, da eine Sache auf irgend einige Art unvollkommner gemacht wird, ohne Plural, da es denn den Schaden, Verlust u.s.f. mit unter sich begreift; im Gegensatze des Vortheiles. Eine Sache bringt[395] uns Nachtheil, oder gereicht uns zum Nachtheile, wenn sie unsern guten Nahmen, unsere Ehre, unser Vermögen oder einen möglichen Gewinst vermindert, unsere Gesundheit schwächt u.s.f. Etwas zu jemandes Nachtheil thun. Es soll dir daraus kein Nachtheil zuwachsen. In dieser Bedeutung hat es, so wie alle Abstracta, keinen Plural, wohl aber, wenn es 2) von derjenigen Sache selbst gebraucht wird, welche den Zustand eines Dinges unvollkommner macht; in welcher auch der Gegensatz Vortheil im Plural sehr häufig ist. Indessen ist es in dieser Bedeutung freylich nicht so häufig, als in jener, und als Vortheil in dieser gebraucht wird. Alle diese Nachtheile wären leicht zu vermeiden gewesen. Nachtheilige Umstände, Zufälle u.s.f. sind dafür üblicher.

Anm. Im Nieders. Nadeel, im Schwed. Nådel. Es ist von nach und Theil zusammen gesetzt, welches letztere hier das männliche Geschlecht hat, dagegen es in Erbtheil, Vordertheil, Hintertheil u.s.f. im ungewissen Geschlechte üblich ist. Die eigentliche Bedeutung der Wörter Vortheil und Nachtheil ist freylich ein wenig dunkel. Wachter nahm zu ihrer Erklärung ein Wort teil an, welches gut bedeutet haben sollte. Allein es ist wahrscheinlicher, daß diese Wörter, wie Ihre will, von den Erbschaften entlehnet worden, wo der Vortheil der vorzüglichste Theil war, welchen derjenige, der die Wahl hatte, für sich nahm, dagegen der letzte Theil für den schlechtesten gehalten wurde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 395-396.
Lizenz:
Faksimiles:
395 | 396
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika